Was zahlt die Krankenkasse ?

Ein Grund weshalb im Durchschnitt 7 Jahre von einem beginnenden Hörverlust bis zu einem Hörgerät gewartet wird, ist die Angst vor den hohen Kosten. Aber warum? Wenn die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung vorliegt, sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, die notwendigen Kosten zum Ausgleich Ihrer  Hörstörung zu übernehmen.

Bei Forscht hören und sehen erhalten Sie,
bei Anspruch, Hörgeräte auch ohne Eigenanteil

 Höhe des Zuschusses/Festbetrags:
Hierbei ist folgendes zu beachten:

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