Was zahlt die Krankenkasse ?
Gute Nachrichten: Seit 2013 beteiligen sich die Krankenkassen mit einem Festbetrag an Hörgeräten, den es vorher in dieser Höhe noch nie gab. Beste Zeiten für die Anschaffung von Hörgeräten.
Bei Forscht hören und sehen erhalten Sie deshalb, bei Anspruch, Hörgeräte auch ohne Eigenanteil (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät).
Bei Forscht hören und sehen erhalten Sie,
bei Anspruch, Hörgeräte auch ohne Eigenanteil
So individuell wie der Fingerabdruck ist auch das Hörvermögen eines Jeden. Ist im Zuge eines Hörverlustes ein Hörgerät die Lösung, ist auch hier vieles an Individualität zu beachten – 0815 gibt es bei Hörgeräten nicht. Im Durchschnitt erhalten gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, einen Zuschuss in Höhe von 784,94 € – den sogenannten Festbetrag. Dies ist der maximale Wert, den die Krankenkasse zu einem Hörgerät beisteuert. Die genaue Höhe der Krankenkassenbeteiligung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Einen Anhaltspunkt liefert folgende Übersicht:
- Versicherte müssen grundsätzlich einen Eigenanteil von zehn Euro pro Gerät leisten.
Zahlung von weiteren Extras
Die Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung des Hörgeräts sowie für die Nachbetreuung und auftretende Reparaturen (Reparaturpauschale), hierbei gibt es Unterschiede zwischen Hörgeräten zum Nulltarif und Komfort-Hörgeräten, diese erläutert Ihnen Ihr Hörgeräte-Akustiker.
Eigenanteil für Mehr-Leistung
Der Hörgeräte-Akustiker ermittelt mit dem Hörgeschädigten das geeignete Hörgerät – dabei ist zu jeder Zeit ersichtlich, was wieviel kostet. Ist die Entscheidung getroffen, reicht der Akustiker die notwendigen Unterlagen inkl. der ärztlichen Verordnung (nur bei Erstversorgung notwendig!) für den Erhalt des Festbetrags bei der Krankenkasse ein. Den kompletten Schriftverkehr übernimmt der Hörgeräteakustiker – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Entsteht durch individuellen Wünsche wie Komfort, Ästhektik, einfacher Bedienung oder sonstigen Zusatznutzen ein Eigenanteil, kann dieser privat übernommen werden.